Sturmschaden am Haus / Grundstück – welche Versicherung zahlt den Schaden?

Besonders im Herbst kommt es häufig zu starken Stürmen der allerhand Schaden anrichtet. Wenn Sie ein Haus und Grundstück haben, dann sollten Sie bei einer Sturm- bzw. Unwetterwarnung im Vorfeld dafür sorgen das der Wind keinen unnötigen Schaden anrichten kann. Alles was frei steht kann zu bösartigen Geschossen werden, kaputte Scheiben oder Kratzer am Haus sind dann die Folge. Sichern Sie also alles was weg fliegen kann. Schließen Sie alle Fenster und Türen, aus Sicherheitsgründen blieben Sie bei Sturm auch im Haus. Doch was wenn der Sturm Dachziegel abdeckt oder sonstigen Schaden anrichtet? In diesem Artikel erklären wir Ihnen welche Versicherung für den Schaden aufkommt.

Sturmschaden am Dach

Sturmschaden am Dach

Ab wann ist ein Sturm eigentlich ein Sturm?

Eine wichtige Frage, denn diese ist ausschlaggebend wenn die Versicherung einen Schaden an Ihrem Haus übernehmen soll. Von Sturm wird ab Windstärke 8 gesprochen. Wenn Wind mit einer Stärke von 8 bläst, dann sind das immerhin 62 Km/h, also schon eine steife Brise.

Sie müssen die Windstärke natürlich nicht selbst messen, dafür gibt es flächendeckend Wetterstationen, auf deren Aufzeichnungen greifen dann die Versicherungen zu und können so nachschauen welche Windstärke zum Schadenzeitpunkt bei Ihnen war.

Welche Versicherung zahlt die Schäden am Gebäude / Haus?

Dafür ist in erster Linie Ihre Wohngebäudeversicherung zuständig. Sollten Sie keine haben, dann sollten Sie das schnellstens nachholen, denn ohne Wohngebäudeversicherung können Sie auf einer großen Handwerkerrechnung sitzen bleiben. Wenn Ihnen zum Beispiel das Dach bei einem Sturm abgedeckt wird, dann sind das ein paar Tausend Euro die Sie selbst aufbringen müssten. Dagegen ist der jährliche Versicherungsbeitrag ein Klacks.

Sturm und Hagel muss natürlich mitversichert sein damit bei einem Sturmschaden etwas gezahlt wird.

Diese beiden Dinge kann man nämlich in der Wohngebäudeversicherung ausschließen, das wird von Versicherungsvertretern gern gemacht  wenn der Beitrag noch ein wenig gedrückt werden muss um günstig zu wirken. Im Schadenfall stehen Sie dann allein da mit den Rechnungen.

Achten Sie bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung also unbedingt darauf dass Sturm und Hagel auf jeden Fall mitversichert ist. Wenn Sie bereits eine Versicherung haben, dann kontrollieren Sie das, in der Versicherungspolice finden Sie dazu die Details.

Haben Sie auf Ihrem Grundstück Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus, dann sind diese ebenfalls mit abgesichert, dazu müssen Sie aber in der Police mit erwähnt werden.

Wenn Sie dies beachten, dann sind fehlende Dachziegel, abgedeckte Dächer und Schäden durch umgestürzte Bäume kein Problem mehr. All diese Schäden werden durch die Versicherung bezahlt / reguliert.

Sturm Dachziegel

Sturm vs. Dachziegel

Verhalten im Schadenfall – was tun nach dem Sturm:

Merken Sie nach einem Sturm dass es Beschädigungen an Ihrem Haus gibt, zum Beispiel einen Sturmschaden am Dach, dann ist es wichtig dass Sie diesen unverzüglich der Versicherung melden. Das können Sie per Email oder auch telefonisch tun.

Doch bevor Sie das tun ist es Ihre Pflicht größeren Schaden abzuwehren. Sie müssen natürlich nicht auf das Dach klettern, aber zum Beispiel das Loch vom Dachboden aus provisorisch mit einer Folie verschließen, oder einen Eimer unterstellen. Alle Maßnahmen der Sicherung vor weiteren Folgeschäden müssen natürlich zumutbar sein.

Bevor Sie die Sicherungsmaßnahmen durchführen, sollten Sie unbedingt Fotos / Videos vom Schaden machen. Das ist sehr wichtig um eventuellen Streitereien mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. Wenn Sie den Schaden eindeutig belegen können sind Sie klar im Vorteil.

Der Baum des Nachbarn hat Ihr Haus / Dach beschädigt

Wie sieht es aus wenn ein Baum vom Nachbargrundstück auf Ihr Haus gekippt ist? Dann zahlt doch sicher die Versicherung des Nachbarn!? Das ist ein Irrglaube!

Denn nur wenn der Baum vor dem umkippen durch den Sturm nicht mehr Standsicher war, dann zahlt die Privathaftpflicht Ihres Nachbarn, natürlich nur wenn er eine hat.

War der Baum allerdings Gesund war und konnte nur dem starken Sturm nicht mehr standhalten, dann zahlt Ihre Wohngebäudeversicherung, falls Sie keine haben dann ist das großes Pech. Sie sehen also selbst durch fremde Bäume kann Ihnen ohne diese wichtige Versicherung ein großer Schaden entstehen.

Baum umgestürzt Sturm

Baum umgestürzt durch Sturm

Bäume regelmäßig kontrollieren

Damit es gar nicht erst durch Schäden an Ihrem, oder einem Nachbarhaus kommt, müssen Bäume regelmäßig auf Ihre Standsicherheit kontrolliert werden. Wenn Sie das ignorieren dann verstößt das gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Bäume müssen zweimal im Jahr einer Sichtkontrolle unterzogen werden, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Entdecken Sie dabei abgestorbene Äste oder Laub, ist der Baum beschädigt oder steht schief, dann muss er genauer untersucht werden. Das gleiche gilt besonders wenn der Blitz in einen Baum eingeschlagen hat. Ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet dann muss der Baum vom Besitzer gefällt werden, bzw. eine Fällung in Auftrag gegeben werden. Aber selbstverständlich muss eine Fällgenehmigung erteilt werden, wenn es nicht gerade ein akuter Notfall ist. Sollte ein Baum nach einem Sturm sofort gefällt werden müssen um weitere Gefahren abzuwehren, dann machen Sie für die zuständige Behörde (Ordnungsamt) unbedingt Fotos. Melden Sie die Notfällung umgehend.

Wer bezahlt die Schäden im inneren des Hauses / der Wohnung?

Hat der Sturm Ihr Dach abgedeckt und das Regenwasser hat Möbel, Teppiche und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt, dann zahlt diese Dinge Ihre Hausratversicherung. Aber auch nur dann wenn Sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Ist das Regenwasser durch geöffnete Fenster / Dachfenster eingedrungen, dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden nicht. Hier lesen Sie im Detail was die Hausratversicherung zahlt.

Ist Ihr Haus in der Bauphase?

Befindet sich Ihr Haus gerade im Bau dann ist das etwas anderes, denn Rohbauten bieten viel mehr Angriffsfläche für das Unwetter, Sie sind also besonders sturmgefährdet. Sie benötigen eine Bauleistungsversicherung, diese reguliert alle Schäden eines im Rohbau befindlichen Hauses. Zerstörte Bauteile oder Baumaterialien, umgestürzte Gerüste sowie die nötigen Handwerkerleistungen um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Besonderheit Bäume auf Ihrem Grundstück

Bäume die auf Ihrem Grundstück stehen sind in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert. Fällt der Baum bei einem Sturm um und richtet keinen Schaden an, dann kommt für die Entsorgung keine Versicherung auf. Sie müssen selbst dafür sorgen dass der Baum zersägt und entsorgt wird. Es gibt aber Versicherungen die den Baum in einer Zusatzklausel als „versicherte Sache“ mit aufnehmen (Kürzel 7363) – dann sind die Entsorgungsarbeiten umgestürzter Bäume nach Sturm ab Windstärke 8 sowie nach Blitzschlag mit versichert.

Wenn Sie diesen Ratgeber aufmerksam gelesen haben dann ist Ihnen aufgefallen wie wichtig die drei genannten Versicherungen sind.

Wir empfehlen Ihnen unbedingt diese abzuschließen, wenn Sie schon eine haben dann sollten Sie jetzt gleich einen Vergleich machen, denn mit großer Sicherheit finden Sie eine viel günstigere Police mit denselben Leistungen, und wer spart nicht gern Geld?

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