Was zahlt die Hausratversicherung? Welche Schäden sind abgedeckt?

Die genauen Details über Hausratversicherung haben wir bereits hier genauer betrachtet – die Hausratversicherung. Die meisten Menschen haben auch eine Hausrat abgeschlossen, doch welche Schäden diese Versicherung genau zahlt, das wissen die wenigsten. Und pauschal kann man das auch nicht sagen, denn welche Schäden im Detail reguliert werden, das hängt von der jeweiligen Versicherung und Ihren Bedingungen ab. Was Ihre aktuelle Hausrat an Schäden abdeckt das können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen, die Ihnen nach Abschluss ausgehändigt wurden.

Bei Abschluss einer neuen Hausratversicherung, bzw. bei der Suche nach einer neuen, ist es also wichtig nicht nur auf den Preis, sondern auf die genauen Leistungen zu achten, denn diese unterscheiden sich ganz erheblich.

Bei Einbruch hilft die Hausratversicherung

Bei Einbruch hilft die Hausratversicherung

Welche Schäden die Hausratversicherung überhaupt alle ab?

Eine Hausratversicherung schützt bei folgenden Schäden: Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruch, Diebstahl, Raub und Vandalismus. Das sind die Grundschäden, darüber hinaus kann natürlich der Schutz individuell erweitert werden.

Die Hausratversicherung übernimmt alle Schäden an beweglichen Dingen in der Wohnung. Fest mit dem Haus verbundene Einrichtungsgegenstände oder Gebäudeteile sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Man kann sagen:

Alles was man bei einem Umzug mitnehmen kann, ist über die Hausratversicherung abgesichert.

Das sind zum Beispiel folgende Dinge:

  • Teppiche
  • Bücher
  • Lampen
  • Möbel
  • Sofa und Sessel
  • Kühlschrank
  • komplette Kleidung
  • Computer und sämtliche Technik (Tablet, Handys, Musikanlage)
  • Spielzeug
  • Werkzeug

Übrigens sind nicht nur Dinge versichert die Sie in Ihrer Wohnung aufbewahren, auch Sachen die im Keller oder der Garage sind, gehören zum Hausrat. Als Beispiel: die Leistungen der AMV können Sie hier im Details nachlesen.

Hausratversicherung und der Fahrraddiebstahl

Fahrräder sind meist über die Hausrat mit versichert, allerdings nur wenn es aus dem abgeschlossenen Keller, der Garage oder der Wohnung geklaut wurde. Wer ein teures Fahrrad hat, der kann bei fast jeder Versicherungsgesellschaft eine zusätzliche Fahrradversicherung abschließen, diese greift dann auch wenn das Fahrrad unterwegs geklaut wurde, es muss natürlich ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert gewesen sein. Dieser Punkt ist bei Abschluss einer neuen Versicherung zu beachten: Fahrradversicherung ja oder nein. Bei teuren Fahrrädern auf jeden Fall eine Überlegung wert.

Von der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt

Das heißt genau: Die Hausrat ersetzt den Wiederbeschaffungswert von Sachen zum Neupreis. Falls der Neupreis inzwischen gestiegen ist, dann wird dieser ersetzt, auch wenn Sie viel weniger bezahlt haben.

Wichtig: Auf den Unterversicherungsverzicht achten

Ein wichtiger Punkt auf den Sie achten sollten, ist der Unterversicherungsverzicht. Wenn es diesen nicht gibt, dann prüft die Versicherung im Schadensfall ob eine Unterversicherung vorliegt. Konkret heißt das: Wenn Sie eine Versicherungssumme von 50.000 Euro versichert haben, Ihr tatsächlicher Hausrat aber 100.000 Euro beträgt, dann wird in einem Schadenfall von 10.000 Euro auch nur 5.000 Euro reguliert. Daher ist es wichtig dass Sie eine Hausratversicherung immer mit Unterversicherungsverzicht abschließen.

Die richtige Versicherungssumme

Das ist natürlich sehr abhängig von den Leistungen. Wie oben beschrieben sollten Sie nie eine Hausrat ohne Unterversicherungsverzicht abschließen. Wenn eine Versicherung so eine Police anbietet dann kann man grob von 650 Euro pro Quadratmetern rechnen. Diese 650 Euro pro Quadratmeter können Sie also als einen guten Wert ansetzen um die Versicherungssumme zu ermitteln. Beispiel 50pm x 650 Euro = 32500 Euro.

Die Hausratversicherung hilft auch im Urlaub, mit der Außenversicherung

Viele Versicherte denken, dass nur Sachen in den eigenen vier Wänden versichert sind, doch das stimmt nicht. Auch auf Reisen können Sie auf Ihre Hausrat zurückgreifen. Stichwort Außenversicherung. Mit der Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung ist der Hausrat mitversichert, der auf Reisen mitgeführt wird. Brennt zum Beispiel das Ferienhaus ab, dann ist Ihr kompletter Hausrat versichert der mit zerstört ist. Die einzige Voraussetzung: der Hausrat war nicht länger als drei Monate außerhalb Ihres Haushaltes. Die maximale Höhe der Entschädigung für die Außenversicherung liegt meist bei 10% der Versicherungssumme. Haben Sie eine Versicherungssumme von 50.000 Euro dann werden maximal 5.000 Euro reguliert.

Blitzschaden Hausratversicherung

Blitzschaden Hausratversicherung

Fälle aus der Praxis:

Wir haben uns einmal nach Schäden aus dem Alltag umgeschaut, in denen die Hausratversicherung gezahlt, bzw. die Regulierung  abgelehnt hat.
Der Kühlschrank hat einen Kurzschluss, infolgedessen ein Brand ausgelöst wird. Der Kühlschrank an sich wird durch die Hausrat nicht ersetzt, alle Schäden die durch den Brand entstanden sind schon.

  • Der Keller läuft durch steigendes Grundwasser voll und zerstört die gelagerten Sachen, hier gehen Sie leer aus, die Hausratversicherung bezahlt diesen Schaden nicht.
  • Im Urlaub wird in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und Dinge aus Ihrem Hausrat werden gestohlen – diese Sachen werden von der Versicherung bezahlt (Außenversicherung meist nur bis max. 10% der Versicherungssumme).
  • In einem fremden Land werden Sie überfallen, Sie übergeben dem Räuber Ihre Geldbörse und Ihr Handy – diese Dinge werden von der Hausratversicherung bezahlt.
  • Ihr Auto wird aufgebrochen und Dinge aus Ihrem Hausrat werden aus diesem gestohlen, die gestohlenen Sachen werden von Ihrer Hausrat übernommen.
  • In Ihrem Ferienhaus wird eingebrochen und Ihr Laptop entwendet den Sie von zuhause mitgenommen hatten, dieser Laptop wird von der Versicherung bezahlt.
  • In der Nähe Ihres Hauses schlägt ein Blitz ein und einige Ihrer elektronischen Geräte gehen durch Überspannung kaputt, auch diese Geräte werden von der Hausrat übernommen.
  • In Ihre Wohnung wird eingebrochen, Fernseher, Computer und Bargeld wird gestohlen – die Hausrat ersetzt Ihnen alles was geklaut wurde.
  • Aus Ihrer Wohnung wird Hausrat geklaut, Sie waren auf Arbeit und haben ein Fenster offen stehen gelassen, durch das die Diebe kamen. Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden nicht, da Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Tipp: Es gibt mittlerweile auch Versicherungen bei dienen die „grobe Fahrlässigkeit“ ausgeschlossen ist.
  • Sie haben etwas vor ihrer Haustür stehen und es wird geklaut, die Versicherung zahlt diesen Diebstahl nicht, da nicht eingebrochen wurde.

Fazit: Sie wissen nun welche Schäden eine Hausratversicherung bezahlt und welche nicht, um Details zu erfahren was Ihre bestehende Versicherung angeht, hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Hier gehst zum Vergleich der Hausratversicherung